Ablauf & Kosten

Wie eine Therapie bei mir abläuft

Vom ersten Kennenlernen bis zum Abschluss:
Hier finden Sie einen Überblick über den Ablauf,
die Kosten und die Rahmenbedingungen.

Privatpraxis ohne Kassenzulassung

Welche Wege der Kostenübernahme es gibt, lesen Sie weiter unten unter „Kosten und Kostenübernahme“.

Der Ablauf

Sich Unterstützung zu holen, kostet oft Überwindung. Deshalb ist mir wichtig, dass Sie zunächst in Ruhe ankommen und wir gemeinsam schauen können, was Sie beschäftigt und wobei ich Sie unterstützen kann.

  1. Erstgespräch

    Im Erstgespräch lernen wir uns kennen und besprechen, was Sie zu mir führt. Sie können schildern, was Sie aktuell belastet und was Sie sich von einer Therapie erhoffen. Gleichzeitig klären wir erste organisatorische Fragen und schauen, ob eine Psychotherapie für Ihr Anliegen passend ist.

  2. Probatorische Sitzungen

    In den folgenden Sitzungen nehmen wir uns Zeit, Ihre aktuelle Situation und die Hintergründe Ihrer Beschwerden genauer zu verstehen. Wir entwickeln ein nachvollziehbares Bild davon, was Sie belastet und welche Veränderungen für Sie wichtig sind. Daraus leiten wir konkrete Therapieziele und die nächsten Schritte ab. Falls nötig, kümmern wir uns in dieser Phase auch um den Antrag bei Ihrer Versicherung.

  3. Therapie

    Anschließend beginnt die eigentliche Therapie. Die Sitzungen finden in der Regel einmal pro Woche statt. Wir arbeiten an den gemeinsam vereinbarten Zielen und übertragen neue Erkenntnisse und Strategien schrittweise in Ihren Alltag. Bei Angst- und Zwangsstörungen können dabei auch Expositionsübungen eine wichtige Rolle spielen. Regelmäßig überprüfen wir, wo Sie stehen.

  4. Abschluss

    Gegen Ende der Therapie blicken wir auf die erreichten Veränderungen und darauf, was Ihnen langfristig dabei helfen kann, mit zukünftigen Belastungen umzugehen. Die Abstände zwischen den Sitzungen können dabei zunehmend größer werden.

Kosten und Kostenübernahme

Erstgespräch und Einzelsitzung, je 50 Minuten 134,06 €

Die Abrechnung erfolgt nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Bei privater Krankenversicherung und Beihilfe können zusätzlich weitere Leistungen nach GOP abgerechnet werden, etwa der psychopathologische Befund oder der Bericht für den Antrag. Diese werden in der Regel übernommen. Grundlage sind die seit Juli 2024 geltenden Abrechnungsempfehlungen.

Der Behandlungsvertrag wird mit Ihnen persönlich geschlossen. Sie erhalten von mir monatlich eine Rechnung nach GOP, die Sie bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle einreichen können.

Versicherungen und Beihilfestellen erstatten die Kosten nicht immer in voller Höhe. Bitte klären Sie deshalb vorab, wie viele Sitzungen und bis zu welchem Satz Ihre Kosten übernommen werden. Liegt die Erstattung darunter, kann ein Eigenanteil auf Sie zukommen. Gerne klären wir das schon im Erstkontakt.

Je nach Versicherungssituation gibt es verschiedene Wege der Kostenübernahme:

Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für Psychotherapie in der Regel. Umfang und Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Versicherung und Tarif. Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Versicherung über die für Sie geltenden Bedingungen.
Beihilfe
Die Beihilfe übernimmt psychotherapeutische Leistungen nach den jeweiligen beihilferechtlichen Regelungen. In der Regel ist dafür vorab ein Antrag nötig, für den ich einen Bericht erstelle. Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Beihilfestelle über die für Sie geltenden Bedingungen.
Selbstzahlung
Eine Behandlung ist auch unabhängig von einer Krankenversicherung möglich. Da kein Antrags- und Abrechnungsweg über eine Versicherung nötig ist, kann die Behandlung besonders diskret erfolgen: Von meiner Seite werden keine Diagnose- oder Behandlungsdaten zum Zweck der Abrechnung an eine Krankenkasse oder Versicherung übermittelt. Außerdem kann die Behandlung ohne Wartezeit auf eine Kostenzusage beginnen. Häufigkeit und Dauer lassen sich zudem ganz nach Ihrem Bedarf gestalten. Auch Patientinnen und Patienten aus Österreich sind als Selbstzahler herzlich willkommen.
Gesetzliche Krankenversicherung: Kostenerstattungs­verfahren
Ich verfüge über keine Kassenzulassung und kann daher nicht über die elektronische Gesundheitskarte abrechnen. Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist deshalb nur über das sogenannte Kostenerstattungs­verfahren möglich. Voraussetzung ist unter anderem, dass kein zeitnaher Therapieplatz bei einer Kassenpraxis zu finden ist. Die Entscheidung trifft die jeweilige Krankenkasse. Ich empfehle Ihnen, die Möglichkeiten vor Beginn der Behandlung mit Ihrer Krankenkasse zu klären. Unabhängig davon ist eine Behandlung als Selbstzahler jederzeit möglich.

Kosten­erstattung

Das Verfahren für gesetzlich Versicherte, kurz erklärt.

Die genauen Anforderungen unterscheiden sich je nach Krankenkasse. In der Regel sind folgende Schritte nötig:

  1. Sie nehmen eine psychotherapeutische Sprechstunde bei einer Kassenpraxis wahr und erhalten dort eine Bescheinigung, dass eine Behandlung notwendig ist.
  2. Sie dokumentieren, dass Sie bei mehreren Kassenpraxen keinen zeitnahen Therapieplatz gefunden haben.
  3. Sie stellen bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung, zusammen mit den Unterlagen, die wir in den probatorischen Sitzungen vorbereiten.
  4. Ihre Krankenkasse entscheidet über den Antrag.

Ich bin im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns eingetragen. Darauf achten viele Krankenkassen, wenn sie über eine Kostenerstattung entscheiden.

Gerne bespreche ich das Vorgehen mit Ihnen im Erstgespräch.

Rahmen­bedingungen

Dauer einer Sitzung
50 Minuten. Für Expositionen sind je nach Anliegen auch Doppelstunden oder Blockexpositionen über mehrere Stunden möglich.
Häufigkeit
In der Regel wöchentlich, gegen Ende der Therapie in größeren Abständen
Ort
In der Praxis in Flintsbach am Inn, online per Video oder kombiniert. Expositionen auch dort, wo die Angst auftritt.
Terminabsagen
Bitte sagen Sie Termine spätestens 24 Stunden vorher ab. Bei einer späteren Absage berechne ich ein Ausfallhonorar von 100,55 €, da die für Sie reservierte Zeit kurzfristig nicht neu vergeben werden kann. Das Ausfallhonorar wird von Versicherungen in der Regel nicht erstattet.
Schweigepflicht
Alles, was Sie mir anvertrauen, unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht, auch gegenüber Angehörigen, Ärztinnen und Ärzten oder Ihrer Versicherung.

Der erste Schritt kann ganz unkompliziert sein.

Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine E‑Mail. Ich melde mich in der Regel innerhalb von zwei Werktagen bei Ihnen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

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